Allgemeine Geschäftsbedingungen
[SECTION_01] Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Diese AGB regeln die Rechtsbeziehung zwischen der persist GmbH (nachfolgend „persist“) und ihren Kunden. Sie finden Anwendung auf sämtliche Dienstleistungen und Produkte, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Punkte davon unberührt. In einem solchen Fall werden die Parteien eine Ersatzregelung treffen, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommt.
[SECTION_02] Leistungen und Projektumfang
Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen und Produkte im Bereich Hard- und Software. Der konkrete Leistungsumfang wird im Individualvertrag oder in der Auftragsbestätigung definiert. Unter einem Projekt werden alle Leistungen verstanden, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit erbracht werden, wie etwa Beratung, Produktentwicklung, Webdesign oder Konzeption. Beide Parteien verpflichten sich zur aktiven Mitwirkung in der Projektsteuerung bis zum Abschluss der Arbeiten.
[SECTION_03] Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Erfolg des Projekts setzt die Unterstützung durch den Kunden voraus. Dieser ist insbesondere verpflichtet: Klare und rechtzeitige Instruktionen zu erteilen. Notwendige Informationen im vereinbarten Format bereitzustellen. Den erforderlichen Zugriff auf relevante EDV-Systeme zu gewährleisten. Genügend qualifiziertes Personal für die Zusammenarbeit abzustellen. Sämtliche Kosten für diese Mitwirkung trägt der Kunde. Mehraufwände der persist, die durch verspätete oder unzureichende Mitwirkung entstehen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei fehlenden oder unzweckmässigen Weisungen kann die persist nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.
[SECTION_04] Fristen und Termine
Genannte Termine verstehen sich als Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermine vereinbart wurden. Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, ruhen die Terminverpflichtungen der persist für die Dauer des Verzugs. Die Nachfrist bei Lieferverzug beträgt 60 Tage. Eine Haftung für Verspätungsschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
[SECTION_05] Gewährleistung und Mängelrüge
Sorgfalt: Die persist garantiert eine fachgerechte Ausführung der übertragenen Arbeiten mit der gebotenen Sorgfalt. Technische Änderungen: Aufgrund der schnellen technischen Entwicklung kann keine Garantie für die dauerhafte Funktionsfähigkeit bei Änderungen der Systemumgebung oder beim Einsatz mit beliebigen Programmen übernommen werden. Abnahme: Mängel müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Projektabschluss (z. B. Go-Live oder Übergabe) schriftlich und reproduzierbar gerügt werden. Die persist hat das primäre Recht auf Nachbesserung erheblicher Mängel.
[SECTION_06] Haftungsbeschränkung
Die Haftung der persist für unmittelbare Schäden ist auf die Höhe der für das Projekt bezahlten Vergütung begrenzt. Voraussetzung ist der Nachweis von Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
[SECTION_07] Honorar und Zahlungsbedingungen
Die Preise werden als Fixpreise oder nach Aufwand vereinbart. Anzahlung: Ein Drittel der geschätzten oder fixen Vergütung ist bei Vertragsschluss fällig. Nebenkosten: Honorare verstehen sich in CHF, zuzüglich MwSt., Spesen und Kosten für Drittlizenzen oder Leistungen Dritter. Zahlungsfrist: Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen zu begleichen. Verzug: Bei Zahlungsverzug kann die persist die Arbeit einstellen. Es wird ein Verzugszins von 5 % erhoben.
[SECTION_08] Urheber- und Nutzungsrechte
Die persist behält sich alle Rechte an ihren Leistungen, Konzepten und Strategien vor. Mit der vollständigen Bezahlung erhält der Kunde ein nicht ausschliessliches Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
[SECTION_09] Besondere Bestimmungen für Mobile Apps
Bei Apps und deren Updates besteht das Risiko der Ablehnung durch Plattform-Anbieter (z. B. Apple, Google). Die persist übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder die Nicht-Veröffentlichung durch diese Anbieter. Der vereinbarte Entwicklungsaufwand ist unabhängig von der finalen Freigabe durch den Store geschuldet.
[SECTION_10] Datenschutz und Geheimhaltung
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Übermittlung personenbezogener Daten an die persist den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen entspricht. Die persist schliesst jegliche Haftung für Missbrauch oder Datenverlust aus, sofern dieser im Verantwortungsbereich des Kunden liegt.
[SECTION_11] Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der persist GmbH. Die persist behält sich vor, den Kunden auch an dessen Sitz zu belangen.